soeben erreichte uns eine Schulmail des Schulministeriums, in dem die Einzelheiten zum Betreuungsangebot ab Mittwoch, dem 18.03.2020, geregelt werden.
Jede Schule organisiert demzufolge Notbetreuungsgruppen, die entweder klassenweise oder jahrgangsstufenweise gebildet werden. Jede Betreuungsgruppe soll nach Möglichkeit nur bis zu 5 Schüler umfassen.
Zum Personenkreis, die dieses Angebot in Anspruch nehmen können:
Die Angebote gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 6, deren Eltern beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen. (Formular s. u.)
Der folgende Personenkreis ist in einer kritischen Infrastruktur tätig:
1. Sektor Energie- Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
- insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
- Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
- insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
- Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
- Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
- insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
- Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
- Gesetzgebung/Parlament
- Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Notwendigerweise erfolgt seitens der Schule eine strikte Beachtung dieser Auswahlkriterien, da wir ansonsten wieder größere Schülergruppen als Infektionsquelle haben.
Es muss ferner eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Ein Formular hierfür, das vom Arbeitgeber auszufüllen ist, finden Sie hier:
Bestätigung des Arbeitgebers (als docx)
Bestätigung des Arbeitgebers (als pdf)
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Coronavirus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Kinder, die auf Anordnung des Gesundheitsamtes unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, dürfen die Schule auf keinen Fall betreten.
Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des üblichen Schulbetriebes.
Ich weise nochmals darauf hin, dass für die Nutzung des Notbetreuungsangebotes in jedem Falle eine Anmeldung im Sekretariat am Montag, 16.3. oder Dienstag, 17.3. erforderlich ist und zwar in der Zeit von 8-13 Uhr entweder telefonisch unter 02364/933540 oder per Email gymnasium@haltern.de
Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Wessel, OStD Schulleiter