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Anmeldungen

Montag, 24.02.2025, bis Mittwoch, 26.02.2025,

jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag & Dienstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Bitte bringen Sie zur Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:

 Familienstammbuch / Geburtsurkunde
 Letztes Zeugnis
 Grundschulempfehlung
 Anmeldescheine der Grundschule
 Impfausweis (Nachweis Masernschutz)

Zur Erleichterung der Anmeldung möchten wir Sie bitten, das Anmeldeformular herunterzuladen und bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitzubringen:

Anmeldeformular

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Beratungsgespräche

Dienstag, 11.02.2025 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung)

und

Donnerstag, 27.02.2025 von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung)

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Deutschlandticket Schule

Für Anspruchsberechtigte und für Selbstzahler

Bestellschein Deutschlandticket Schule (für Anspruchsberechtigte) Bestellschein Deutschlandticket Schule (für Selbstzahler)

Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise der Stadt Haltern am See:

Antrag Fahrberechtigung Info für Fahrschüler Info Fahrschüler – Deutschland – Ticket- und Fahrtberechtigung

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Anmeldung zur erweiterten Betreuung

Mensa am Schulzentrum

Betreuungsvertrag Mensa (2025) Kurzinfo Mensa (2025)

Weitere wichtige Dokumente

Bitte nehmen Sie die folgenden Dokumente zur Kenntnis

Schulordnung Hinweise zum Infektionsschutz

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Liebe Eltern!

Wir freuen uns darauf, Sie während unseres Anmeldeverfahrens kennenzulernen. Zur Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Joseph-König-Gymnasiums gibt es folgende Kriterien, die vorab transparent zu machen sind:

Das Joseph-König-Gymnasium wird als fünfzügiges Gymnasium geführt. Aufgrund von Anmeldungen aus benachbarten Kommunen kann es dazu kommen, dass die Anmeldezahlen die Aufnahmekapazitäten übersteigen.

Der Rat der Stadt Haltern am See hat am 29.11.2018 einen Beschluss bezüglich der Aufnahme auswärtiger Kinder bei einem Anmeldeüberhang am Joseph-König-Gymnasium gefasst. Auf dieser Grundlage werden zunächst nur gemeindeangehörige Kinder aufgenommen. Die Anmeldungen gemeindefremder Kinder bleiben zunächst unberücksichtigt und werden erst berücksichtigt, wenn es nach Abschluss des Anmeldeverfahrens noch freie Plätze gibt. Nur wenn es in der Heimatgemeinde keine Schule der Schulform Gymnasium gibt, wird ein Kind im Aufnahmeverfahren gemeindeangehörigen Kindern gleichgestellt. Der bilinguale Zweig des Joseph-König-Gymnasiums ist ein Profil der Schule und in diesem Sinne keine eigene Schulform. Die Anmeldung zu diesem Zweig stellt somit kein Aufnahmekriterium dar.

Sollten die Anmeldezahlen auswärtiger Kinder so ausfallen, dass es nur für einzelne Kinder freie Plätze gibt, werden im anschließenden Aufnahmeprozess folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Geschwisterkinder an der Schule
  • Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
  • Losverfahren

Kinder, die im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden können, werden in eine Nachrückerliste aufgenommen. Unabhängig von diesen Kriterien kann der Schulleiter über Härtefälle entscheiden. Sollte aus Sicht der anmeldenden Eltern möglicherweise ein Härtefall vorliegen, muss dies bereits bei der Anmeldung vorgebracht werden. Über das Vorliegen eines Härtefalls wird ausschließlich einzelfallbezogen entschieden.

Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!