Liebe Schülerinnen und Schüler,
in Nordrhein-Westfalen wird – trotz hoher Anzahl an Neuinfektionen – ab 01.09.2020 die Maskenpflicht im Unterricht aufgehoben.
Wir verweisen indes darauf, dass dies nicht bedeutet, dass es generell keine Maskenpflicht mehr gibt.
Schon beim Betreten des Schulgeländes, nicht erst des Schulgebäudes, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für die Pausen. Gegessen werden darf weiterhin nur im Freien, wenn dabei der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Auch auf den Fluren und in Klassen- und Kursräumen besteht die Maskenpflicht fort. Nur nach Unterrichtsbeginn, wenn alle an ihrem Platz sitzen und die Lehrkraft anwesend ist , kann die Maske abgenommen werden.
Wir empfehlen weiterhin dringend das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht, weil das Tragen von Masken entscheidend dazu beiträgt, die Ausbreitung der Corona-Infektion zu verhindern.
Masken schützen die Gesundheit der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer
Alle anderen Hygieneregeln behalten ihre Gültigkeit!
Ulrich Wessel (Schulleiter)