Liebe Eltern der Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6!

Soeben erreichte uns eine Schulmail des Schulministeriums, in der die Regelungen zur Notbetreuung an der Schule erweitert werden.

Die Regelungen im Einzelnen:

Dort, wo ein Ganztagsangebot besteht, ist auch eine Betreuung für den in Frage kommenden Personenkreis bis in den Nachmittag in Zusammenarbeit mit dem Träger der Ganztagsbetreuung/Übermittagsbetreuung (in unserem Falle der Caritas) sicherzustellen. Dies gilt auch für Kinder, die bislang keinen Platz in der Ganztagsbetreuung haben.

Ein Anspruch auf die Notbetreuung bestand bislang dann, wenn beide Elternteile im Bereich einer kritischen Infrastruktur arbeiten und sie dort unabkömmlich sind. Dieser Anspruch besteht auch für Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen. (Wir berichteten am Montag.)

Ab Montag, dem 23.3.20 wird die Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners/der Partnerin, die in einer kritischen Infrastruktur beschäftigt sind und dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Ebenfalls wird ab dem 23. März bis einschließlich 19. April 2020 der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien (Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) grundsätzlich zur Verfügung.

Sollte bei Ihnen, liebe Eltern, in den genannten Fällen Bedarf bestehen, bitten wir dringend um frühzeitige Anmeldung, damit wir die Erweiterung unseres Notbetreuungsprogramms personell planen können. Bitte setzen Sie sich von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr telefonisch mit unserem Sekretariat (02364/933540) in Verbindung oder schreiben Sie uns eine Email unter der Adresse gymnasium@haltern.de. Wichtig ist die Nennung der Anzahl der Wochentage und des zeitlichen Rahmens!

Mit freundlichen Grüßen

Wessel Schulleiter