Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

folgende Regelung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erreichte uns soeben (Stand: 14.50):

1. RUHEN DES UNTERRICHTS AB MONTAG BIS ZUM BEGINN DER OSTERFERIEN

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

2. NOT-BETREUUNGSANGEBOT

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

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Für unsere Schule heißt das demzufolge: Ab Montag findet kein Unterricht in der Schule mehr statt, Sie können, falls Sie Zeit zur Sicherstellung einer Betreuung Ihrer Kinder brauchen, Ihr Kind aber Montag oder Dienstag zur Schule schicken, wir stellen eine Betreuung während der normalen Unterrichtszeit sicher.

Was Einzelheiten zum darüberhinausgehenden Notbetreuungsangebot während der Schließungszeit ab Mittwoch bis hin zu den Osterferien angeht, erhalten wir noch nähere Informationen seitens des Ministeriums, jedoch gehen wir zunächst davon aus, dass hierfür eine Anmeldung Montag oder Dienstag im Sekretariat erforderlich ist – mit Angabe der gewünschten Betreuungszeit –, damit wir diese Notbetreuung personell planen und sicherstellen können. Dies kann telefonisch erfolgen (Sekretariat: 02364/933540) während der normalen Schulzeiten oder per E-Mail: gymnasium@haltern.de.

Weitere Einzelheiten werden wir nach Bekanntgabe durch das Ministerium mitteilen.

Erste Schritte an unserer Schule:

  1. Die Sitzung der Schulpflegschaft am Montag, dem 30. März 2020, muss verschoben werden.
  2. Ebenfalls wird die Schulkonferenz, bisher terminiert für Montag, den 20. April 2020, verschoben werden müssen.
  3. Die im Terminplan angekündigten Elternabende werden verlegt. Dies betrifft folgende Veranstaltungen:
    1. Jahrgangsstufe 6 am 27. April 2020,
    2. Jahrgangsstufe 7 am 28. April 2020,
    3. Jahrgangsstufe 9 am 22. April 2020,
    4. Jahrgangsstufe 10 am 29. April 2020.
  4. Die praktischen Anteile bei der Abiturprüfung im Fach Sport werden verschoben.
  5. Der Elternsprechtag am 24. April 2020 wird ebenfalls verlegt.
  6. Das Gedenken am 24. März 2020 kann ebenfalls in diesem Jahr nicht erfolgen.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern per Mail Aufgaben, die sie zu Hause zu erledigen haben.